04.09.2025, 09:3704.09.2025, 13:38
Der erstmalige Einsatz einer Suizidkapsel im vergangenen Jahr hat die Diskussion über die Suizidhilfe in der Schweiz neu lanciert. Anders als die zuständige Ständeratskommission lehnt der Bundesrat aber eine neue Rahmenregulierung des assistierten Suizids ab.

Der Bundesrat hält fest, dass für die Regelung des assistierten Suizids weiterhin die Kanton selbst zuständig seien.Bild: keystone
Sie vertrete die Ansicht, dass der rechtliche Rahmen bereits heute hinreichend klar sei und kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, schreibt die Landesregierung in ihrer am Mittwoch aufgeschalteten Stellungnahme zu einer Motion der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). «Die Zulässigkeit weiterer Regelungen im Sinne eines Rahmengesetzes wäre angesichts der beschränkten Rechtsetzungskompetenzen des Bundes zuerst zu prüfen.»
Sollte der Vorstoss in der kleinen Kammer angenommen werden, behält sich der Bundesrat nach eigenen Angaben vor, im Zweitrat einen Änderungsantrag zu stellen. Demnach soll der Bund zunächst beauftragt werden, die Zulässigkeit der geforderten Regelungspunkte in einem Bericht zu analysieren, bevor ein Auftrag für ein Rechtssetzungsprojekt erfolgt.
Lass dir helfen!
Du glaubst, du kannst eine persönliche Krise nicht selbst bewältigen? Das musst du auch nicht. Lass dir helfen.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Stellen, die rund um die Uhr für Menschen in suizidalen und depressiven Krisen da sind – vertraulich und kostenlos.
– Die Dargebotene Hand: Tel 143, www.143.ch
– Beratung + Hilfe 147 für Jugendliche: Tel 147, www.147.ch
– Reden kann retten: www.reden-kann-retten.ch
Kompetenz der Kantone
Der Bundesrat hält weiter fest, dass für eine allgemeine Regelung von Suizidhilfeorganisationen und deren Aktivitäten sowie für die Regelung des assistierten Suizids in den Gesundheitssystemen und Spitälern grundsätzlich die Kantone zuständig seien. Die Kantone Genf, Waadt, Neuenburg und Wallis hätten bereits Gesetze erlassen, die namentlich den Zugang zum assistierten Suizid in öffentlichen Institutionen regeln.
Im Kanton Zürich sind laut dem Bundesrat öffentliche Alters- und Pflegeheime, aber nicht etwa Spitäler, psychiatrische Einrichtungen oder Gefängnisse verpflichtet, den assistierten Suizid zu dulden. Andere Kantone verzichten bewusst auf eigene Regelungen.
Nach dem Einsatz der Suizidkapsel im Sommer 2024 hatten sich Ethiker erneut für eine strengere Regulierung und Aufsicht ausgesprochen. Bereits 2005 und 2006 hatte die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) gefordert, dass eine detaillierte rechtliche Regelung für Freitod-Begleitorganisationen geschaffen werden sollte. Diese sollte unter anderem eine Aufsichtspflicht über die Organisationen beinhalten.

Die Sarco-Kapsel wurde für den assistierten Suizid erfunden. Bild: keystone
Suizidhilfe ist aktuell in der Schweiz nur strafbar bei selbstsüchtigen Motiven. Sie nimmt laut Expertinnen und Experten seit einigen Jahren stark zu. Es handelt sich aber um weniger als zwei Prozent aller Todesfälle. Andere Formen der Sterbehilfe, etwa durch den Verzicht oder Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, werden weitaus häufiger praktiziert. (sda)
Das könnte dich auch noch interessieren:
Die Bereitschaft, sich gegen Corona impfen zu lassen, ist massiv gesunken, wie eine Umfrage des Pharmakonzerns Pfizer zeigt. Dieser fordert deshalb vom Bund eine Informationsoffensive.
Fallzahlen, Impfstatus, Zustimmung zu Schutzmassnahmen: In keiner anderen Pandemie sammelten Behörden und Wissenschaft derart umfangreiches Datenmaterial wie während der Coronakrise. Doch fünf Jahre nach der Ausnahmesituation ist dieser Informationsstrom versiegt.